Windenergie in Rotenburg (Wümme)
Planungsgrundlage
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) werden sogenannte Windvorranggebiete über das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) festgelegt und ausgewiesen. Bis zum Ende 2027 muss der Landkreis hierfür mindestens 3,09% seiner Fläche zur Verfügung stellen. Das RROP (2. Änderung des RROP 2020) befindet sich momentan in Neuaufstellung.
Die aktuelle Planungsgrundlage besteht aus einem 1. Entwurf für die Änderung des RROP, welcher im September 2024 veröffentlicht wurde und dem 2. Entwurf, welcher im Februar 2026 veröffentlich wurde. Durch den 2. Entwurf wurden bereits viele der Windvorranggebiete bestätigt. Im Zeitraum vom 16.02.2026 bis 02.04.2026 findet eine Beteiligung zu dem 2. Entwurf statt. Daran anschließend wird die Regionalplanung die eingereichten Stellungnahmen auswerten, sodass die Rechtskraft des zweiten Entwurfs bis Ende 2026 erwartet wird.
Einige Projekte innerhalb der Windvorranggebiete werden aktuell von uns, der wpd aus Bremen, beplant.