Windpark Anderlingen-Sassenholz
Der geplante Windpark Anderlingen-Sassenholz liegt im Vorranggebiet 24, welches sowohl im 1. als auch im 2. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020 enthalten ist. Das Gebiet wurde in seiner Darstellung zwischen dem 1. und 2. Entwurf nur geringfügig verändert.
Der Landkreis plant die 2. Änderung des RROP 2020 in Q3 2026 im Kreistag zu verabschieden. Nach abschließender Genehmigung durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) ist die 2. Änderung des RROP 2020 dann rechtskräftig.
Durch die Planreife, die mit Veröffentlichung des 2. Entwurf gegeben ist, besteht bereits jetzt Planungsrecht für den Windpark und Genehmigungsanträge können eingereicht werden. Für den Windpark Anderlingen-Sassenholz werden gerade die notwendigen Unterlagen für den Genehmigungsantrag vorbereitet und zusammengestellt. Vorgesehen sind aktuell 12 Windenergieanlagen mit einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Nabenhöhe von 175 m sowie einer Nennleistung von je 7 MW.



