Windenergie in Rotenburg (Wümme)
Planungsgrundlage
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) werden sogenannte Windvorranggebiete über das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) festgelegt und ausgewiesen. Bis zum Ende 2027 muss der Landkreis hierfür mindestens 3,09% seiner Fläche zur Verfügung stellen. Das RROP (2. Änderung des RROP 2020) befindet sich momentan in Neuaufstellung.
Die aktuelle Planungsgrundlage besteht aus einem 1. Entwurf für die Änderung des RROP, welcher im September 2024 veröffentlicht wurde und dem 2. Entwurf, welcher im Februar 2026 veröffentlich wurde. Durch den 2. Entwurf wurden bereits viele der Windvorranggebiete bestätigt. Zurzeit wertet die Regionalplanung alle Stellungnahmen aus, welche während der öffentlichen Beteiligung zum 2. Entwurf vor dem 02.04.2026 eingereicht wurden. Die Rechtskraft des zweiten Entwurfs wird bis Ende 2026 erwartet.
Einige Projekte innerhalb der Windvorranggebiete werden aktuell von uns, der wpd aus Bremen, beplant.