Im Zeitraum vom 10.08. – 31.08.2026 liegen die Unterlagen zum 3. Entwurf des RROP aus. Die Unterlagen können beim Landkreis eingesehen werden oder im Internet unter https://www.lk-row.de/rrop.

Eine erneute Auslegung findet statt,  da

  1. 1. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (obere Landesplanungsbehörde) mitgeteilt hat, dass die Bekanntmachung zum 2. Entwurf des RROP nicht so gestaltet sei, dass die erforderliche Anstoßwirkung zweifelsfrei erreicht wurde und daher zur Rechtssicherheit eine Wiederholung des Verfahrensschrittes erforderlich sei.
    2. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mitgeteilt hat, dass im Radius von 10 km um die Luftverteidigungsradaranlage Visselhövede keine Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung möglich sei.

Durch Punkt 2 entfallen einzelne Windvorranggebiete, was auf der Vergleichskarte deutlich wird. Diese Flächen werden allerdings nicht von wpd beplant.

Durch das Streichen von insgesamt fünf Vorrangflächen ist das Flächenziel für das Jahr 2032 von 4 % der Kreisfläche nicht mehr zu erreichen. In dem neuen Entwurf belaufen sich die anrechenbaren Flächen im Regionalplanentwurf und in den Flächennutzungsplänen auf insgesamt 3,87 % der Kreisfläche (vorher 4,05 %).