Naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Berücksichtigung der Biodiversität im Allgemeinen
Planung und Abstimmung
Jeder Planung geht ein Abstimmungstermin (Scoping) mit allen Trägern öffentlicher Belange (TöB) voraus. Dabei wird der Untersuchungsumfang festgelegt, insbesondere hinsichtlich der Frage, welche Arten berücksichtigt und welche Gutachten erstellt werden müssen. Grundlage sind meist landesspezifische Regelwerke, z. B. der Leitfaden Naturschutzfachlicher Rahmen Rheinland-Pfalz (2012) für Artenschutz und NATURA 2000-Gebiete. Die oberen und unteren Naturschutzbehörden sind stets in Planung und Genehmigung eingebunden, um eine adäquate Behandlung naturschutzfachlicher Belange sicherzustellen.
Standortauswahl
Im Vorfeld wurden auf Regionalplanungsebene Windvorranggebiete ausgewiesen, wo geringe Artenschutzkonflikte erwartet werden. Innerhalb dieser Gebiete wählt der Vorhabenträger die Standorte der WEA nach dem Grundsatz der Konfliktvermeidung und -minimierung aus, z. B. auf geschädigten Waldflächen (Windwurf, Borkenkäfer) oder intensiv landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen. Dies ist der erste wichtige Schritt für Artenschutz und Biotopschutz.
