Windpark Ostereistedt-Rockstedt
Der geplante Windpark Ostereistedt-Rockstedt ist ein Kooperationsprojekt zwischen der wpd und der BWP Zevener Geest, welcher sich in dem 1. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020 befindet. Es ist zu erwarten, dass das Windvorranggebiet auch in dem 2. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020 enthalten ist. Die Veröffentlichung des 2. Entwurfs wird Ende 2025 / Anfang 2026 erwartet. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des 2. Entwurfs kann der Genehmigungsantrag für den Windpark eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen für den Genehmigungsantrag werden momentan vorbereitet und zusammengestellt.

Abbildung: Vorranggebiet im 1. Entwurf RROP



