Windpark Ostereistedt-Rockstedt

Der geplante Windpark Ostereistedt-Rockstedt ist ein Kooperationsprojekt zwischen der wpd und der BWP Zevener Geest, welcher sich in dem 1. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020 befindet. Es ist zu erwarten, dass das Windvorranggebiet auch in dem 2. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020 enthalten ist. Die Veröffentlichung des 2. Entwurfs wird Ende 2025 / Anfang 2026 erwartet. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des 2. Entwurfs kann der Genehmigungsantrag für den Windpark eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen für den Genehmigungsantrag werden momentan vorbereitet und zusammengestellt.

Das Plangebiet befindet sich zwischen den Ortschaften Ostereistedt und Rockstedt. Es befindet sich hauptsächlich innerhalb der Gemeinde Ostereistedt, wobei ein nord-westlicher Abschnitt in die Gemeinde Rhade herein ragt. Im Juni 2025 hat der Landkreis eine Arbeitskarte veröffentlicht, in der Anpassungen aufgrund von den Stellungnahmen zum 1. Entwurf der Änderung des RROP vorgenommen wurden. Hierbei wurde das Vorranggebiet für den Windpark Ostereistedt-Rockstedt größtenteils bestätigt. Die Pufferungen zu Wohngebäuden wurden durch die Stellungnahmen korrigiert, wodurch die Fläche im Norden und im Süden minimal verkleinert wurde.

Abbildung: Im Juni 2025 vom Landkreis veröffentlichte Arbeitskarte

Abbildung: Vorranggebiet im 1. Entwurf RROP

Der Windpark


Abbildung: Beispielfoto des geplanten Anlagentyps Nordex N175
Foto: U. Mertens, www.nordex-online.com/de/

Es werden bis zu 8 Windenergieanlagen des Typs Nordex N175 mit einer Nennleistung von je 7 MW geplant. Mit einer Turmhöhe von 179 m haben die Windenergieanlagen eine Gesamthöhe von 267 m. Nach Realisierung produziert der Windpark jährlich ca. 170 Mio. kWh Strom. Dies entspricht dem Bedarf von 49.000 4-Personen-Haushalten. Dabei werden ca. 127.000 Tonnen CO² gegenüber der konventionellen Stromerzeugung eingespart.

(Quelle: https://www.wind-energie.de/themen/mensch-und-umwelt/klimaschutz/).

Parallel zum Windpark werden sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Hierfür werden momentan potenzielle Flächen gesucht und gesammelt, welche den folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Möglichst ca. 500 m Abstand zu allen bestehenden und geplanten Windenergieanlagen in den angrenzenden Gemeinden (bis ca. 5 km Entfernung)
  • Intensive Nutzung / Aufwertungspotenzial (Acker, intensives Grünland, Nadelwaldmonokulturen)
  • Saumbildende, Biotop vernetzende, linienhafte Flächen (weg-, fluss-, waldrandbegleitende Flächen)
  • Potential für Artenschutz
  • Bei Stücken oder Teilstücken, die die o.g. Kriterien erfüllen, eignen sich auch schlecht geschnittene Flächen, so wie zu kleine, zu nasse oder zu trockene Flächen

Nach der Fertigstellung der Windenergieanlagen beginnt der mindestens 20-jährige Betrieb der Windenergieanlagen.

Die Windenergieanlagen werden 24 Stunden und 7 Tage die Woche fernüberwacht, zudem erfolgt in regelmäßigen Intervallen 2 – 4 Mal pro Jahr die Wartung der Windenergieanlagen.