Windpark Ostervesede (Nord)

Der geplante Windpark Ostervesede (Nord) befindet sich in dem 1. Entwurf und dem 2. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des 2. Entwurfs kann der Genehmigungsantrag für den Windpark eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen für den Genehmigungsantrag werden momentan vorbereitet und zusammengestellt.

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortschaften Ostervesede und Benkeloh und innerhalb der Gemeinden Scheeßel, Vahlde und Lauenbrück. Im November 2025 hat der Landkreis die Unterlagen zu dem 2. Entwurf der Änderung des RROP veröffentlicht, in der Anpassungen aufgrund von den Stellungnahmen zum 1. Entwurf vorgenommen wurden. Hierbei wurde das Vorranggebiet für den Windpark Ostervesede (Nord) größtenteils bestätigt, aber im Nordosten verkleinert.

Abbildung: Im November 2025 vom Landkreis veröffentlichte Vergleichskarte

Abbildung: Vorranggebiet im 1. Entwurf RROP

Der Windpark


Foto: Enercon, www.enercon.de/de/

Es werden bis zu 10 Windenergieanlagen des Typs Enercon E175 mit einer Nennleistung von je 7 MW geplant. Mit einer Turmhöhe von 175 m haben die Windenergieanlagen eine Gesamthöhe von 262 m. Nach Realisierung produziert der Windpark jährlich ca. 210 Mio. kWh Strom. Dies entspricht dem Jahresbedarf von 54.000 4-Personen-Haushalten. Es werden ca. 160.000 Tonnen CO2 gegenüber der konventionellen Stromerzeugung eingespart

Quelle: https://www.wind-energie.de/themen/mensch-und-umwelt/klimaschutz/.

Parallel zum Windpark werden sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Hierfür werden momentan potenzielle Flächen gesucht und gesammelt, welche den folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Möglichst ca. 500 m Abstand zu allen bestehenden und geplanten Windenergieanlagen in den angrenzenden Gemeinden (bis ca. 5 km Entfernung)
  • Intensive Nutzung / Aufwertungspotenzial (Acker, intensives Grünland, Nadelwaldmonokulturen)
  • Saumbildende, Biotop vernetzende, linienhafte Flächen (weg-, fluss-, waldrandbegleitende Flächen)
  • Potential für Artenschutz
  • Bei Stücken oder Teilstücken, die die o.g. Kriterien erfüllen, eignen sich auch schlecht geschnittene Flächen, so wie zu kleine, zu nasse oder zu trockene Flächen

Nach der Fertigstellung der Windenergieanlagen beginnt der mindestens 20-jährige Betrieb der Windenergieanlagen.

Die Windenergieanlagen werden 24 Stunden und 7 Tage die Woche fernüberwacht, zudem erfolgt in regelmäßigen Intervallen 2 – 4 Mal pro Jahr die Wartung der Windenergieanlagen.