Windpark Selsingen

Der geplante Windpark Selsingen befindet sich in dem 1. Entwurf und dem 2. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020. Die notwendigen Unterlagen für den Bauantrag werden momentan vorbereitet.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Gemeinde Selsingen zwischen den Ortschaften Seedorf, Granstedt und Lavenstedt. Im November 2025 hat der Landkreis die Unterlagen zu dem 2. Entwurf der Änderung des RROP veröffentlicht, in den Anpassungen aufgrund der Stellungnahmen zum 1. Entwurf vorgenommen wurden.

Hierbei wurde das Vorranggebiet für den Windpark Selsingen größtenteils bestätigt, süd-westlich erweitert und im Norden und Osten durch Abstände zu künftiger Wohnbauentwicklung verkleinert. Die Verkleinerungen des Gebiets sind mit der Planung des Windparks vereinbar.

Abbildung: Im November 2025 vom Landkreis veröffentlichte Arbeitskarte

Abbildung: Vorranggebiet im 1. Entwurf RROP

Der Windpark


Abbildung: Beispielfoto des geplanten Anlagentyps Nordex N175
Foto: U. Mertens, www.nordex-online.com/de/

Es werden bis zu 4 Windenergieanlagen des Typs Nordex N175 mit einer Nennleistung von je 6,8 MW geplant. Mit einer Turmhöhe von 179 m haben die Windenergieanlagen eine Gesamthöhe von 267 m.

Nach Realisierung produziert der Windpark jährlich ca. 90 Mio. kWh Strom. Dies entspricht dem Bedarf von 22.500 4-Personen-Haushalten. Dabei werden ca. 67.000 Tonnen CO² gegenüber der konventionellen Stromerzeugung eingespart.

Quelle: www.wind-energie.de/themen/mensch-und-umwelt/klimaschutz/

Nach der Fertigstellung der Windenergieanlagen beginnt der mindestens 20-jährige Betrieb der Windenergieanlagen.

Die Windenergieanlagen werden 24 Stunden und 7 Tage die Woche fernüberwacht, zudem erfolgt in regelmäßigen Intervallen 2 – 4 Mal pro Jahr die Wartung der Windenergieanlagen.