Windpark Anderlingen-Sassenholz

Der geplante Windpark Anderlingen-Sassenholz liegt im Vorranggebiet 24, welches sowohl im 1. als auch im 2. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020 enthalten ist. Das Gebiet wurde in seiner Darstellung zwischen dem 1. und 2. Entwurf nur geringfügig verändert.
Der Landkreis plant die 2. Änderung des RROP 2020 in Q3 2026 im Kreistag zu verabschieden. Nach abschließender Genehmigung durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) ist die 2. Änderung des RROP 2020 dann rechtskräftig.
Durch die Planreife, die mit Veröffentlichung des 2. Entwurf gegeben ist, besteht bereits jetzt Planungsrecht für den Windpark und Genehmigungsanträge können eingereicht werden. Für den Windpark Anderlingen-Sassenholz werden gerade die notwendigen Unterlagen für den Genehmigungsantrag vorbereitet und zusammengestellt. Vorgesehen sind aktuell 12 Windenergieanlagen mit einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Nabenhöhe von 175 m sowie einer Nennleistung von je 7 MW.

Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortschaft Anderlingen, südlich der Ortschaft Grafel und nord-westlich der Ortschaft Wense innerhalb der Gemeinden Anderlingen (Samtgemeinde Selsingen) und Heeslingen (Samtgemeinde Zeven). Im Februar 2026 hat der Landkreis die Unterlage zu dem 2. Entwurf der 2. Änderung des RROP veröffentlicht, in der Anpassungen aufgrund von den Stellungnahmen zum 1. Entwurf vorgenommen wurden. Hierbei wurde das Vorranggebiet für den Windpark Anderlingen-Sassenholz größtenteils bestätigt. Im Süden und Osten sind kleine Teilflächen aufgrund neuer Puffer zu Wohnbebauung und Naturschutzgebieten entfallen und zuvor ausgesparte Bereiche für Flächen gemischter Nutzung (inkl. Puffer) und die SüdLink-Trasse wurden aufgenommen.

Abbildung: Im Februar 2026 vom Landkreis Rotenburg (Wümme) veröffentlichte Vergleichskarte
Foto: Enercon, www.enercon.de/de/

Es werden bis zu 12 Windenergieanlagen des Typs Enercon E175 mit einer Nennleistung von je 7 MW geplant. Mit einer Turmhöhe von 175 m haben die Windenergieanlagen eine Gesamthöhe von 262 m. Nach Realisierung produziert der Windpark jährlich ca. 250 Mio. kWh Strom. Dies entspricht in etwa dem Jahresbedarf von 62.500 4-Personen-Haushalten. Es werden ca. 180.000 Tonnen CO2 gegenüber der konventionellen Stromerzeugung eingespart

(Quelle: https://www.wind-energie.de/themen/mensch-und-umwelt/klimaschutz/).

Parallel zum Windpark werden sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Hierfür werden momentan potenzielle Flächen gesucht und gesammelt, welche den folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Möglichst ca. 500 m Abstand zu allen bestehenden und geplanten Windenergieanlagen in den angrenzenden Gemeinden (bis ca. 5 km Entfernung)
  • Intensive Nutzung / Aufwertungspotenzial (Acker, intensives Grünland, Nadelwaldmonokulturen)
  • Saumbildende, Biotop vernetzende, linienhafte Flächen (weg-, fluss-, waldrandbegleitende Flächen)
  • Potential für Artenschutz
  • Bei Stücken oder Teilstücken, die die o.g. Kriterien erfüllen, eignen sich auch schlecht geschnittene Flächen, so wie zu kleine, zu nasse oder zu trockene Flächen

Nach der Fertigstellung der Windenergieanlagen beginnt der mindestens 20-jährige Betrieb der Windenergieanlagen.

Die Windenergieanlagen werden 24 Stunden und 7 Tage die Woche fernüberwacht, zudem erfolgt in regelmäßigen Intervallen 2 – 4 Mal pro Jahr die Wartung der Windenergieanlagen.