Windpark Anderlingen-Sassenholz
Der geplante Windpark Anderlingen-Sassenholz befindet sich in dem 1. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020. Es ist zu erwarten, dass das Windvorranggebiet auch in dem 2. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020 enthalten ist. Die Veröffentlichung des 2. Entwurfs seitens der Regionalplanung wird Ende 2025 / Anfang 2026 erwartet. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des 2. Entwurfs kann der Genehmigungsantrag für den Windpark eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen für den Genehmigungsantrag werden momentan vorbereitet und zusammengestellt.

Abbildung: Vorranggebiet im 1. Entwurf RROP



