Das Niedersächsische Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) verpflichtet die Träger der Regionalplanung bis zum 31.12.2027 und 31.12.2032 jeweils eine bestimmte Menge an Flächen für Windenergie auszuweisen. Im Landkreis Rotenburg (Wümme) sind Flächenziele von mindestens 4,00 % bis Ende 2032 und 3,09 % bis Ende 2027 vorgegeben, welches insgesamt einer Fläche von 8.288 ha bzw. 6.404 ha entspricht.

Im Mai 2025 wurde zum Erreichen dieser Flächenziele der erste RROP-Änderungsentwurf veröffentlicht. Dieser umfasst 85 Vorranggebiete mit insgesamt 8.307 ha (4,01 % der Kreisfläche). Das anschließende Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG ergab bis Ende 2024 rund 250 Stellungnahmen.

Nach Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen hat der Kreisausschuss am 04.09.2025 die Erstellung eines überarbeiteten Entwurfs beschlossen. Der zweite RROP-Änderungsentwurf sieht nun 76 Vorranggebiete mit 8.072 ha (3,89 % der Kreisfläche) vor. Einschließlich 27 bereits bestehender Gebiete in den Flächennutzungsplänen (370 ha) ergibt sich eine Gesamtfläche von 8.442 ha (4,07 % der Kreisfläche). Auch zu dem zweiten RROP-Änderungsentwurf wird ein Beteiligungsverfahren folgen, welches für das erste Quartal 2026 geplant ist. Ziel der Regionalplanung ist es, dass der Kreistag am 17.06.2026 oder 20.09.2026 diesen Entwurf als Satzung beschließen kann und damit bereits beide Flächenziele vollständig erfüllt werden.

Die Unterlagen der Regionalplanung zum zweiten Entwurf sind hier abrufbar: LK Rotenburg – Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergie; hier: Zweiter RROP-Änderungsentwurf (November 2025)