Windpark Anderlingen-Sassenholz

Der geplante Windpark Anderlingen-Sassenholz befindet sich in dem 1. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020. Es ist zu erwarten, dass das Windvorranggebiet auch in dem 2. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020 enthalten ist. Die Veröffentlichung des 2. Entwurfs seitens der Regionalplanung wird Ende 2025 / Anfang 2026 erwartet. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des 2. Entwurfs kann der Genehmigungsantrag für den Windpark eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen für den Genehmigungsantrag werden momentan vorbereitet und zusammengestellt.

Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortschaft Anderlingen, südlich der Ortschaft Grafel, nord-westlich der Ortschaft Wense innerhalb der Gemeinde Anderlingen, Samtgemeinden Selsingen und Gemeinde Heeslingen, Samtgemeinde Zeven. Im Juni 2025 hat der Landkreis eine Arbeitskarte veröffentlicht, in der Anpassungen aufgrund von den Stellungnahmen zum 1. Entwurf der Änderung des RROP vorgenommen wurden. Hierbei wurde das Vorranggebiet für den Windpark Anderlingen-Sassenholz größtenteils bestätigt.

Abbildung: Im Juni 2025 vom Landkreis veröffentlichte Arbeitskarte
Abbildung: Vorranggebiet im 1. Entwurf RROP

Abbildung: Vorranggebiet im 1. Entwurf RROP

Foto: Enercon, www.enercon.de/de/

Es werden bis zu 12 Windenergieanlagen des Typs Enercon E175 mit einer Nennleistung von je 7 MW geplant. Mit einer Turmhöhe von 175 m haben die Windenergieanlagen eine Gesamthöhe von 262 m. Nach Realisierung produziert der Windpark jährlich ca. 250 Mio. kWh Strom. Dies entspricht in etwa dem Jahresbedarf von 62.500 4-Personen-Haushalten. Es werden ca. 180.000 Tonnen CO2 gegenüber der konventionellen Stromerzeugung eingespart

(Quelle: https://www.wind-energie.de/themen/mensch-und-umwelt/klimaschutz/).

Parallel zum Windpark werden sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Hierfür werden momentan potenzielle Flächen gesucht und gesammelt, welche den folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Möglichst ca. 500 m Abstand zu allen bestehenden und geplanten Windenergieanlagen in den angrenzenden Gemeinden (bis ca. 5 km Entfernung)
  • Intensive Nutzung / Aufwertungspotenzial (Acker, intensives Grünland, Nadelwaldmonokulturen)
  • Saumbildende, Biotop vernetzende, linienhafte Flächen (weg-, fluss-, waldrandbegleitende Flächen)
  • Potential für Artenschutz
  • Bei Stücken oder Teilstücken, die die o.g. Kriterien erfüllen, eignen sich auch schlecht geschnittene Flächen, so wie zu kleine, zu nasse oder zu trockene Flächen

Nach der Fertigstellung der Windenergieanlagen beginnt der mindestens 20-jährige Betrieb der Windenergieanlagen.

Die Windenergieanlagen werden 24 Stunden und 7 Tage die Woche fernüberwacht, zudem erfolgt in regelmäßigen Intervallen 2 – 4 Mal pro Jahr die Wartung der Windenergieanlagen.