Windpark Boitzen / Marschhorst und Windpark Klein Meckelsen

Die Windparks befinden sich im Windeignungsgebiet 36 im Landkreis Rotenburg / Wümme. Der größte Flächenanteil mit insgesamt 4 Windenergieanlagen (WEA) liegt in der Gemeinde Klein Meckelsen. Eine WEA ist in der Gemeinde Heeslingen.

Beide Windparks wurden am 26.09.2025 vom Landkreis Rotenburg (Wümme) genehmigt.

Das Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich zwischen den der Ortschaften Boitzen im Westen und Marschhorst und Langenfelde im Osten. Die Fläche ist im bestehenden Regionalplan ausgewiesen.

Abbildung: Vorranggebiet im RROP 2020

Abbildung: Vorranggebiet im RROP 2020

Der Windpark


In den beiden Windparks sind zusammen 5 WEA vom Typ VESTAS V 172 mit einer Nabenhöhe von 175 m, Gesamthöhe 262 m genehmigt worden. Der Energieertrag beträgt 84.688.000 kWh/a und kann somit bis zu 25.000 vier Personenhaushalte mit Strom versorgen.

Quelle: https://www.wind-energie.de/themen/mensch-und-umwelt/klimaschutz/.

Parallel zum Windpark werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Es wird die Fläche von ca. 30.000 m² in extensiv bewirtschaftetes Grünland umgewandelt. Des Weiteren werden Blüh- und Brachstreifen angelegt.

Nach der Fertigstellung der Windenergieanlagen beginnt der mindestens 20-jährige Betrieb der Windenergieanlagen.

Die Windenergieanlagen werden 24 Stunden und 7 Tage die Woche fernüberwacht, zudem erfolgt in regelmäßigen Intervallen 2 – 4 Mal pro Jahr die Wartung der Windenergieanlagen.