Windpark Frankenbostel

Der geplante Windpark Frankenbostel befindet sich innerhalb eines Windenergie-Vorranggebietes aus dem 1. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020. Es ist zu erwarten, dass das Windvorranggebiet in abgeänderter Form auch im 2. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020 enthalten ist. Die Veröffentlichung des 2. Entwurfs wird Ende 2025 erwartet. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des 2. Entwurfs kann der Genehmigungsantrag für den Windpark eingereicht werden.

Das Plangebiet befindet sich zwischen den Ortschaften Frankenbostel, Rüspel und Freyersen auf den Gemeindegebieten Heeslingen und Elsdorf, welche beide der Samtgemeinde Zeven angehören.

Im Juni 2025 hat der Landkreis eine Vergleichskarte für den 2. Entwurf des RROP veröffentlicht, in welcher Anpassungen am Plangebiet im Vergleich zum 1. Entwurf vorgenommen wurden. Ein Ausschnitt dieser Vergleichskarte für das Plangebiet des Windparks Frankenbostel ist in Abbildung 1 dargestellt.

 

 

 

Abbildung 1: Vergleichskarte Plangebiet (Quelle: LK Rotenburg (Wümme) - RROP Teilprogramm Windenergie, 2025)

Es werden rund 6 Windenergieanlagen des Typs Nordex N175 mit einer Nennleistung von je 6,8 MW geplant. Mit einer Turmhöhe von 179 m haben die Windenergieanlagen eine Gesamthöhe von ca. 267 m. Nach Realisierung produziert der Windpark jährlich rund 135 mio. kWh Strom. Dies entspricht dem Bedarf von 34.000 4-Personen-Haushalten. Dadurch können ca. 100.000 Tonnen CO²-Äquivalente pro Jahr durch das Ersetzen von konventioneller Stromerzeugung eingespart werden (Quelle: https://www.wind-energie.de/themen/mensch-und-umwelt/klimaschutz/).

Parallel zum Windpark werden sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Hierfür werden momentan potentielle Flächen gesucht und gesammelt, welche den folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Möglichst ca. 500 m Abstand zu allen Windenergieanlagen in den angrenzenden Gemeinden (bis ca. 5km Entfernung)
  • Intensive Nutzung / Aufwertungspotenzial (Acker, intensives Grünland, Nadelwaldmonokulturen)
  • Saumbildende, Biotop vernetzende, linienhafte Flächen (weg-, fluss-, waldrandbegleitende Flächen)
  • Potential für Artenschutz
  • Bei Stücken oder Teilstücken, die die o.g. Kriterien erfüllen, eignen sich auch schlecht geschnittene Flächen, so wie zu kleine, zu nasse oder zu trockene Flächen

Nach der Fertigstellung der Windenergieanlagen beginnt der mindestens 20-jährige Betrieb der Windenergieanlagen.

Die Windenergieanlagen werden 24 Stunden und 7 Tage die Woche fernüberwacht, zudem erfolgt in regelmäßigen Intervallen 2 – 4 Mal pro Jahr die Wartung der Windenergieanlagen.