Windpark Frankenbostel
Der geplante Windpark Frankenbostel befindet sich innerhalb eines Windenergie-Vorranggebietes aus dem 1. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020. Es ist zu erwarten, dass das Windvorranggebiet in abgeänderter Form auch im 2. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020 enthalten ist. Die Veröffentlichung des 2. Entwurfs wird Ende 2025 erwartet. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des 2. Entwurfs kann der Genehmigungsantrag für den Windpark eingereicht werden.



