Windpark Hesedorf-Ost-Byhusen

Der geplante Windpark Hesedorf-Ost-Byhusen befindet sich in dem 1. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020. Es ist zu erwarten, dass das Windvorranggebiet auch in dem 2. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020 enthalten ist. Die Veröffentlichung des 2. Entwurfs wird Ende 2025 / Anfang 2026 erwartet. Die notwendigen Unterlagen für den Genehmigungsantrag werden momentan vorbereitet und zusammengestellt.

 

 

 

 

 

 

Das Plangebiet befindet sich zwischen den Ortschaften Hesedorf (Stadt Bremervörde) und Byhusen (Samtgemeinde Farven). Im Juni 2025 hat der Landkreis eine Arbeitskarte veröffentlicht, in der Anpassungen aufgrund von den Stellungnahmen zum 1. Entwurf der Änderung des RROP vorgenommen wurden. Hierbei wurde das Vorranggebiet für den Windpark Hesedorf-Ost-Byhusen größtenteils bestätigt und das nord-östliche Teilgebiet könnte teilweise erweitert werden.

Abbildung: Im Juni 2025 vom Landkreis veröffentlichte Arbeitskarte
Abbildung: Vorranggebiet im 1. Entwurf RROP

Abbildung: Vorranggebiet im 1. Entwurf RROP

Es werden bis zu 11 Windenergieanlagen geplant. Nach Realisierung produziert der Windpark jährlich ca. 250 Mio. kWh Strom. Dies entspricht dem Bedarf von 63.000 4-Personen-Haushalten. Dabei werden ca. 188.000 Tonnen CO² gegenüber der konventionellen Stromerzeugung eingespart

(Quelle: https://www.wind-energie.de/themen/mensch-und-umwelt/klimaschutz/).

Parallel zum Windpark werden sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Hierfür werden momentan potenzielle Flächen gesucht und gesammelt, welche den folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Möglichst ca. 500 m Abstand zu allen bestehenden und geplanten Windenergieanlagen in den angrenzenden Gemeinden (bis ca. 5 km Entfernung)
  • Intensive Nutzung / Aufwertungspotenzial (Acker, intensives Grünland, Nadelwaldmonokulturen)
  • Saumbildende, Biotop vernetzende, linienhafte Flächen (weg-, fluss-, waldrandbegleitende Flächen)
  • Potential für Artenschutz
  • Bei Stücken oder Teilstücken, die die o.g. Kriterien erfüllen, eignen sich auch schlecht geschnittene Flächen, so wie zu kleine, zu nasse oder zu trockene Flächen

Nach der Fertigstellung der Windenergieanlagen beginnt der mindestens 20-jährige Betrieb der Windenergieanlagen.

Die Windenergieanlagen werden 24 Stunden und 7 Tage die Woche fernüberwacht, zudem erfolgt in regelmäßigen Intervallen 2 – 4 Mal pro Jahr die Wartung der Windenergieanlagen.