Windpark Hesedorf-Ost-Byhusen
Der geplante Windpark Hesedorf-Ost-Byhusen befindet sich in dem 1. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020. Es ist zu erwarten, dass das Windvorranggebiet auch in dem 2. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020 enthalten ist. Die Veröffentlichung des 2. Entwurfs wird Ende 2025 / Anfang 2026 erwartet. Die notwendigen Unterlagen für den Genehmigungsantrag werden momentan vorbereitet und zusammengestellt.

Abbildung: Vorranggebiet im 1. Entwurf RROP


