Windpark Ostereistedt-Rockstedt
Der geplante Windpark Ostereistedt-Rockstedt ist ein Kooperationsprojekt zwischen der wpd und der BWP Zevener Geest. Das Windparkgebiet befindet sich in dem 1. Entwurf und dem 2. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des 2. Entwurfs kann der Genehmigungsantrag für den Windpark eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen für den Genehmigungsantrag werden momentan vorbereitet und zusammengestellt.
Das Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich zwischen den Ortschaften Ostereistedt und Rockstedt. Es befindet sich hauptsächlich innerhalb der Gemeinde Ostereistedt, wobei ein nord-westlicher Abschnitt in die Gemeinde Rhade hineinragt. Im Juni 2025 hat der Landkreis eine Arbeitskarte veröffentlicht, in der Anpassungen aufgrund von den Stellungnahmen zum 1. Entwurf der Änderung des RROP vorgenommen wurden. Hierbei wurde das Vorranggebiet für den Windpark Ostereistedt-Rockstedt größtenteils bestätigt. Die Pufferungen zu Wohngebäuden wurden durch die Stellungnahmen korrigiert, wodurch die Fläche im Norden und im Süden minimal verkleinert wurde. Im November 2025 hat der Landkreis Unterlagen zum 2. Entwurf der Änderung des RROP veröffentlicht, wo zusätzliche Anpassungen zur Arbeitskarte vorgenommen wurde. Zwei Erdgasleitungen wurde mit einem Schutzstreifen von 30 m berücksichtig, welche sich direkt an den Grenzen des Vorranggebiet befinden. Die Veränderungen haben keinen Einfluss auf die Planung des Windparks, da diese Schutzabstände bereits berücksichtig wurden.

2. Entwurf RROP, November 2025


