Windpark Rhadereistedt-Hanstedt

Der geplante Windpark Rhadereistedt-Hanstedt ist ein Kooperationsprojekt zwischen der wpd und der BWP Zevener Geest. Das Windparkgebiet befindet sich in dem 1. Entwurf und dem 2. Entwurf der 2. Änderung des RROP 2020. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des 2. Entwurfs kann der Genehmigungsantrag für den Windpark eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen für den Genehmigungsantrag werden momentan vorbereitet und zusammengestellt.

Das Plangebiet befindet sich zwischen den Ortschaften Rhadereistedt und Hanstedt und innerhalb der Gemeinden Rhade und Breddorf. Im November 2025 hat der Landkreis die Unterlagen zu dem 2. Entwurf der Änderung des RROP veröffentlicht, in der Anpassungen aufgrund von den Stellungnahmen zum 1. Entwurf vorgenommen wurden. Hierbei wurde das Vorranggebiet für den Windpark Rhadereistedt-Hanstedt größtenteils bestätigt, teilweise sogar erweitert und nur im Osten und Norden minimal verkleinert. Die Verkleinerungen des Gebiets sind mit der Planung des Windparks vereinbar.

Abbildung: Im November 2025 vom Landkreis veröffentlichte Vergleichskarte

Abbildung: Vorranggebiet im 1. Entwurf RROP

Der Windpark


Abbildung: Beispielfoto des geplanten Anlagentyps Nordex N175
Foto: U. Mertens, www.nordex-online.com/de/

Es werden bis zu 10 Windenergieanlagen des Typs Nordex N175 mit einer Nennleistung von je 7 MW geplant. Mit einer Turmhöhe von 179 m haben die Windenergieanlagen eine Gesamthöhe von 267 m. Nach Realisierung produziert der Windpark jährlich ca. 220 Mio. kWh Strom. Dies entspricht dem Bedarf von 56.000 4-Personen-Haushalten. Dabei werden ca. 166.000 Tonnen CO² gegenüber der konventionellen Stromerzeugung eingespart.

Quelle: www.wind-energie.de/themen/mensch-und-umwelt/klimaschutz/

Parallel zum Windpark werden sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Hierfür werden momentan potentielle Flächen gesucht und gesammelt, welche den folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Möglichst ca. 500 m Abstand zu allen Windenergieanlagen in den angrenzenden Gemeinden (bis ca. 5km Entfernung)
  • Intensive Nutzung / Aufwertungspotenzial (Acker, intensives Grünland, Nadelwaldmonokulturen)
  • Saumbildende, Biotop vernetzende, linienhafte Flächen (weg-, fluss-, waldrandbegleitende Flächen)
  • Potential für Artenschutz
  • Bei Stücken oder Teilstücken, die die o.g. Kriterien erfüllen, eignen sich auch schlecht geschnittene Flächen, so wie zu kleine, zu nasse oder zu trockene Flächen

Nach der Fertigstellung der Windenergieanlagen beginnt der mindestens 20-jährige Betrieb der Windenergieanlagen.

Die Windenergieanlagen werden 24 Stunden und 7 Tage die Woche fernüberwacht, zudem erfolgt in regelmäßigen Intervallen 2 – 4 Mal pro Jahr die Wartung der Windenergieanlagen.